Zur Geschichte unserer Genossenschaft
GEWOBA Wohnungsbaugenossenschaft eG Prenzlau
Im Jahre 1925 taten sich 55 beherzte Bürger zusammen und gründeten am 01. August die Gemeinnützige Wohnungsfürsorgegenossenschaft e.G.m.b.H. in Prenzlau, mit dem Ziel, Wohnraum für ihre Mitglieder zu schaffen.
Sie kamen aus den unterschiedlichsten Berufen: Architekt, Ingenieur, Tischler, Maurer, Schlosser, Dachdecker, Angestellte, Schriftsteller, Geschäftsführer und Schuhmacher, um nur einige zu nennen. Mit der Eintragung beim Register-
gericht war der Grundstein gelegt für den Kauf von Grund und Boden, der Aufnahme von Krediten und den Bau von Wohnhäusern.
Das erste, die Schwedter Straße 45-51 wurde im Jahre 1926 fertiggestellt.
Ihm folgten 1927 die Schwedter Straße 53-57 und die Rudolf-Breitscheid-Straße 1-1a.
Bis zum Jahre 1932 errichtete die Genossenschaft insgesamt 187 Wohnungen und 2 Gewerberäume.
Unsere Genossenschaft heute
Unsere Genossenschaft verfügt über
» rund 20.000 qm Grund und Boden
» 196 Wohnungen, mit insgesamt 9.926 qm Wohnfläche
» 2 Gewerbeeinheiten sowie
» 47 Garagen und Stellplätze
Der Großteil unseres Wohnungsbestandes verfügt über eine zeitgemäße und moderne Ausstattung. 76 % unseres Wohnungsbestandes sind 2-Raum Wohnungen bzw. 1-Raum Wohnungen mit großer Wohnküche.
Erwerb der Mitgliedschaft
Die Nutzung einer Wohnung ist an den Erwerb der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft gebunden.
Wer kann Genossenschaftsmitglied werden?
Mitglied einer Genossenschaft kann jeder werden, der die Satzung der Genossenschaft anerkennt. Sie ist Grundlage der Mitgliedschaft in der Genossenschaft.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft ist das einmalige Eintrittsgeldes in Höhe von 50,00 € und die Zahlung eines Geschäftsanteils a' 160,00 €. Je nach Wohnungsgröße (Anzahl der Wohnräume) sind weitere Pflichtanteile zu zeichnen und zu zahlen, und zwar für jeden weiteren Wohnraum je 1 Anteil.
Über weitere Details informieren wir Sie gerne in unserer Geschäftsstelle: Rudolf-Breitscheid-Str. 5, 17291 Prenzlau.
Vorteile der Mitgliedschaft
» sichere, sozial verträgliche Mieten
» lebenslanges genossenschaftliches Wohnrecht
» zeitgemäße und moderne Wohnungen sichern eine hohe Wohnqualität
» Stimmrecht als Mitglied
Welche Rechte habe ich als Mitglied?
Mit dem Eintritt in die Genossenschaft erwerben Sie das Recht auf Nutzung einer Genossenschaftswohnung mit lebenslangem Wohnrecht, d.h. die Wohnung ist, schwerwiegende Verstöße ausgeschlossen, nahezu unkündbar. Sie haben als Mitglied ein Stimmrecht, mit dem Sie Entscheidungen beeinflussen können.